Rauchmelder

In Deutschland ist die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt.

Folgende Räume einer Wohnung müssen durch Rauchwarnmelder überwacht werden:

● Schlafzimmer (dazu gehören auch Gästezimmer)

● Kinderzimmer

● Flure (und andere Räume), die als Rettungsweg dienen

Bei mehrgeschossigen Wohnungen muss auf der obersten Ebene mindestens ein Rauchwarnmelder installiert werden.